66. Fachveranstaltung vom 18. November 2025 in Luzern
2008 wurde das IKS und das Risikomanagement zur gesetzlichen Pflicht. Verwaltungsräte müssen mindestens einmal jährlich das Risikomanagement behandeln und dies nachweisen können. Doch in welchem Ausmass beteiligen sich die Verwaltungsräte an den Überlegungen oder berücksichtigen das Risikomanagement in den strategischen Entscheidungen? Wann besteht im Unternehmen eine gesunde Risiko- und Kontrollkultur? Ist «Risiko» zu negativ belegt und stimmt sein Ruf, Chancen und Innovationen keinen Raum zu lassen und gar zur Angstkultur zu führen? Das Risikomanagement hat ein Orientierungsproblem: Es wirkt verstaubt, administrativ und wenig wirksam. Was tun?
Dieses und andere „Frust-Themen“ werden wir im Workshop-Format gemeinsam diskutieren und im Idealfall identifizieren, woran es liegen könnte, dass es verstaubt „ist“ oder „wirkt“ und mit welchen Initiativen wir dem entgegenwirken können.
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